Urlaub/Krankheit


Ich schließe meine Betreuungseinrichtung im Sommer für 2 Wochen in enger Abstimmung mit den Schließzeiten der Kindergärten. Dabei bin ich auch hier bemüht, unsere Schließzeiten mit den Eltern individuell abzustimmen, um Ihnen eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Im Krankheitsfall ist eine Betreuung stets möglich, da eine gegenseitige Vertretung durch die Betreuungspersonen sichergestellt ist. Näheres bezügl. der Krankheitsregelungen (Betreuungsperson oder Kind) entnehmen Sie bitte dem abzuschließenden Betreuungsvertrag.